Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Liefer- und Servicebedingungen für internationale Bestellungen bei ULAMEX.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ULAMEX ®
| ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. GELTUNGSBEREICH. Auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkauf, Lieferung und Leistung (im Folgenden als Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB bezeichnet) schließt der Unternehmer ULAMEX ZBIGNIEW ZIENTEK, Steueridentifikationsnummer NIP PL 7730002877, mit Sitz in: Zawada 144, 97-200 Tomaszów Mazowiecki, Polen, im Folgenden als „ULAMEX“ oder „Verkäufer“ bezeichnet, Verträge mit Unternehmern im Sinne des Artikels 33 Abs. 1 des polnischen Zivilgesetzbuches, die natürliche Personen, juristische Personen oder Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit sind, inländische oder ausländische, zusammenfassend bezeichnet als: „Kunde“ oder „Käufer“. |
| Der Kunde, der Käufer und der Verkäufer werden auch zusammenfassend als: „Parteien“ bezeichnet. |
| Gegenstand der Verträge sind Sachgegenstände, im Folgenden als „Waren“ bezeichnet. Der Kunde ist verpflichtet, die auf seine Bestellung importierten oder hergestellten Waren vollständig abzunehmen. Vollwertige Waren sind von der Rückgabe ausgeschlossen. |
| Diese AGB gelten für alle Kauf- oder Lieferverträge (im Folgenden als „Vertrag“ bezeichnet), auch wenn der Verkäufer oder sein Mitarbeiter den Vertragsvorlagen, Regelwerken, allgemeinen Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die eigenen Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Kunden oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen sind hiermit vom Vertrag zwischen den Parteien ausgeschlossen. |
| Für Verträge mit Lieferung außerhalb der Republik Polen gilt polnisches materielles Recht als anwendbares Recht, unter Ausschluss des in Ziffer 9.2 der AGB genannten Wiener Übereinkommens. Diese AGB sind auch in englischer Sprache verfügbar. |
| Die AGB werden von ULAMEX kostenlos im Internet unter: https://ulamex.com/de/agb vor Vertragsschluss online zur Verfügung gestellt sowie auf Wunsch des Kunden in einer Weise, die es dem Kunden ermöglicht, den Inhalt der AGB mit der von ihm verwendeten Software herunterzuladen, zu lesen und zu speichern (PDF-Datei). |
| ANGEBOT. VERTRAGSSCHLUSS. |
| Alle Ankündigungen, Erklärungen oder Fotografien in unseren Verkaufskatalogen, sonstigen Geschäftsunterlagen sowie die von ULAMEX im Internet oder in sozialen Medien zur Verfügung gestellten Inhalte stellen keine Angebote im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuches dar und sind lediglich als Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen zu verstehen. |
| Der Vertrag kommt durch schriftliche oder dokumentarische (E-Mail, SMS) Bestätigung der Annahme des Kaufangebots für Waren zustande, das vom Kunden oder seinem Vertreter abgegeben wurde (im Folgenden: Bestellung). |
| Mündliche Aussagen oder Erklärungen von Mitarbeitern der ULAMEX oder ihrer Handelsvertreter, die über den Umfang der angenommenen Bestellung hinausgehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
| Änderungen, mengenmäßige oder sortimentsbezogene Ergänzungen sowie die vollständige oder teilweise Stornierung der Bestellung sind nur durch schriftliche Vereinbarung mit ULAMEX verbindlich, die spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Herstellung der von der ursprünglichen Bestellung umfassten Waren geschlossen werden kann. |
| Die von ULAMEX erbrachte Unterstützung und Beratung des Käufers oder die Anwesenheit eines Mitarbeiters am Standort der Waren begründet keinen zivilrechtlichen Anspruch. |
| Die vom Verkäufer gewährte Garantie ist in einem separaten Garantiedokument enthalten, das Anlage Nr. 1 zu diesen AGB bildet. |
| Wenn nach Vertragsschluss neue tatsächliche oder rechtliche Umstände bekannt werden und der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises aus früheren Warenlieferungen, die in Erfüllung zuvor geschlossener Verträge erfolgt sind, in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung des noch nicht fälligen Kaufpreises oder eine Vorauszahlung ungeachtet des vereinbarten Zahlungstermins zu verlangen. |
| ULAMEX kann zukünftige Lieferungen von der Stellung angemessener Sicherheiten (Bürgschaft, beschränkte dingliche Rechte, Wechsel, Bank- oder Versicherungsgarantie) durch den Kunden oder einen Dritten abhängig machen. |
| Bis zum Eingang der Kaufpreiszahlung, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung kann der Verkäufer ohne Ansprüche des Kunden von der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten absehen. |
| LIEFERZEIT. VERTRAGSERFÜLLUNG. |
| Das Lieferdatum der Waren ist unverbindlich und geschätzt, sofern nicht in der angenommenen Bestellung ausdrücklich ein verbindliches Datum vereinbart wurde. |
| Die vereinbarte Frist ist für den Verkäufer verbindlich, wobei sie ULAMEX zur vorzeitigen Lieferung berechtigt, dem Käufer jedoch keinen Anspruch auf vorzeitige Lieferung der Waren einräumt. |
| Die verbindliche Frist für die Lieferung der Waren beginnt, sobald alle mengenmäßigen, sortimentsbezogenen, technischen und sonstigen Einzelheiten der Bestellung (Lieferort, Entladezeit) zwischen den Parteien vereinbart sind, die erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden oder der Kunde eine Anzahlung, Vorauszahlung geleistet oder Sicherheit gestellt hat. |
| Die verbindliche Frist für die Lieferung der Waren verlängert sich um den Zeitraum, in dem sich der Kunde mit seinen vertraglichen Pflichten aus der laufenden Bestellung oder bei der Erfüllung eines zuvor geschlossenen Vertrags in Verzug befindet. |
| Teillieferungen von Waren sind zulässig. In diesem Fall erstellt der Verkäufer für jede Teillieferung eine Umsatzsteuerrechnung. |
| Die Frist zur Vertragserfüllung verlängert sich um die Dauer der höheren Gewalt oder bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Hindernisse, die durch Umstände verursacht werden, für die die Parteien nicht verantwortlich sind, insbesondere Störungen oder Brände in Produktionsstätten, Streiks, Straßensperren, Verkehrsbehinderungen, Infrastrukturausfälle, epidemische Notlagen oder Epidemien, Krieg. |
| Die Verlängerung der Erfüllungsfrist um die Dauer der vorgenannten Ereignisse tritt auch ein, wenn die Ereignisse die Vorgänger der ULAMEX in der Lieferkette betroffen haben, wie Zulieferer, Lieferanten oder Subunternehmer. |
| Der Käufer wird so bald wie möglich über das Eintreten höherer Gewalt oder das Eintreten der oben genannten Ereignisse sowie über deren voraussichtliche Dauer informiert, es sei denn, der Fall höherer Gewalt ergibt sich aus einer öffentlichen Bekanntmachung oder einer behördlichen Entscheidung (Ministerialverordnung, Kriegserklärung, Kriegszustand, Ausnahmezustand, Naturkatastrophenzustand). |
| Nach Mitteilung über höhere Gewalt kann der Kunde vom Verkäufer eine Erklärung verlangen, ob ULAMEX vom Vertrag zurücktritt oder ob die Lieferung innerhalb einer unter den gegebenen Umständen angemessenen Nachfrist erfolgt. |
| Bei Ausbleiben einer Erklärung des Verkäufers kann der Kunde vom Vertrag mit ULAMEX zurücktreten. In einem solchen Fall ist die zivilrechtliche Schadensersatzklage des Käufers ausgeschlossen. |
| Die Haftung des Verkäufers für qualifizierten Lieferverzug beschränkt sich auf die Haftung für eigenes Handeln oder Unterlassen. |
| Der Verkäufer haftet nicht für das Handeln oder Unterlassen seiner Vorgänger in der Lieferkette: Schmelzwerke, Hersteller, kommunale oder staatliche Unternehmen, ausländische oder inländische Händler. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen Vorgänger in der Lieferkette können dem Käufer durch schriftliche Abtretungsvereinbarung abgetreten werden. |
| Im Falle eines qualifizierten Lieferverzugs hat der Kunde dem Verkäufer schriftlich eine unter den gegebenen Umständen angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung zu setzen. |
| Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde verpflichtet, gegenüber ULAMEX zu erklären, ob er noch die vollständige oder teilweise Vertragserfüllung verlangt oder ob er vom Vertrag zurücktritt. In einer solchen Situation gilt die Bestellung als nichtig. |
| GEFAHRENÜBERGANG. |
| Wird der Vertrag mit Transportverpflichtung des Verkäufers geschlossen (Transport durch ULAMEX oder einen im Auftrag von ULAMEX handelnden Frachtführer), liegen sowohl die Route als auch das Transportmittel im Ermessen des Verkäufers. |
| Die Art der Verladung, Verpackung und Positionierung im Transportmittel entspricht den Eigenschaften der von der Bestellung umfassten Waren. Die Entladung obliegt dem Käufer oder seinem bevollmächtigten Vertreter. |
| Die Lieferpflicht der Waren gilt grundsätzlich als erfüllt, wenn die Waren dem Kunden am Sitz der ULAMEX zur Verfügung gestellt werden, EXW Zawada, Polen, Incoterms® 2020. Andere Incoterms® 2020-Regeln gelten nur mit ausdrücklicher und vorheriger Zustimmung der ULAMEX, die in der angenommenen Bestellung erteilt wird. |
| Werden die Waren durch den Frachtführer des Verkäufers oder des Käufers an ihren Bestimmungsort versandt, hat der Kunde die Sendung innerhalb von zwei Werktagen hinsichtlich Menge, Sortiment und Qualität zu prüfen. Wird festgestellt, dass die Waren oder deren Verpackung während des Transports beschädigt wurden oder einen Sachmangel aufweisen, ist der Kunde verpflichtet, alle Maßnahmen zur Feststellung der Haftung des Frachtführers zu ergreifen. Wird die Pflicht zur Prüfung der Lieferung unterlassen, gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt. |
| Die Standzeit des Transportmittels und die Wartezeit auf die Entladung werden gesondert wie in der Auftragsbestätigung vereinbart berechnet. |
| Wenn die Lieferpflicht an einem vom Kunden bestimmten Ort zu erfüllen ist (z. B. Baustelle), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Waren auf den Kunden über, sobald die Waren dem Frachtführer anvertraut werden (FCA Incoterms® 2020-Regel), unabhängig davon, ob der Frachtführer vom Kunden oder einem Dritten ausgewählt wurde. |
| Die Mithilfe oder einfache Mitwirkung des ULAMEX-Fahrers bei der Entladung begründet keine zusätzliche Verantwortung des Verkäufers für die Entladung und die betreffenden Waren. |
| Der Kunde hat ordnungsgemäß geschultes Personal und Ausrüstung zur Verfügung zu stellen, die eine sachgemäße Entladung und Abnahme der Waren, eine Lagerung unter geeigneten Bedingungen sowie eine bestimmungsgemäße Verwendung unter Einhaltung der Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ermöglichen. |
| Verzögert sich die Lieferung der Waren auf EXW-Basis Zawada, Polen, Incoterms® 2020 oder der Beginn und die Durchführung des Transports vorübergehend durch Umstände, die dem Kunden zuzurechnen sind, trägt der Käufer die Kosten der Lagerung der Waren und die Gefahr ihres zufälligen Untergangs oder ihrer Beschädigung. Sobald die Waren im Lager der ULAMEX oder eines Dritten eingelagert sind, wird der noch nicht gezahlte Kaufpreis für die Waren ungeachtet des in der Bestellung oder Umsatzsteuerrechnung angegebenen Zahlungstermins sofort fällig. |
| PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. |
| Der Preis umfasst die bestellten Waren und ist ein Nettopreis. Der Preis schließt auch die üblichen Kosten für die Verpackung der Waren und deren Transport ein. Der zu zahlende Preis ist der in Geldeinheiten ausgedrückte Wert in der zwischen den Parteien vereinbarten Währung und zum vereinbarten Datum, den der Kunde dem Verkäufer für die Waren zu zahlen hat. Die Umsatzsteuer zum jeweils geltenden Satz wird dem Preis bei jeder Transaktion hinzugerechnet. |
| Für Eilfrachten, Standzeiten und Wartezeiten bei der Entladung sowie Lagerkosten für nicht rechtzeitig abgeholte Waren kann ein gesonderter Preis berechnet werden. |
| Die Parteien werden den Preis für die Waren neu verhandeln, wenn deren Lieferung mehr als 4 Monate nach dem Datum der Auftragsannahme erfolgen soll. Der Warenpreis wird beeinflusst durch: den durchschnittlichen Wechselkurs ausländischer Währungen, veröffentlicht von der Polnischen Nationalbank, den Preis für flüssige oder gasförmige Brennstoffe, [weitere Faktoren]. |
| ULAMEX kann eine Teilzahlung verlangen, wenn die Lieferung aller von einer Bestellung umfassten Waren nicht termingerecht aus Gründen erfolgen kann, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. In diesem Fall gibt der Verkäufer dem Kunden eine Erklärung ab, in der sowohl der Umfang jeder Teillieferung als auch die Frist für deren Erfüllung festgelegt werden. |
| Der Preis wird zu dem auf der Umsatzsteuerrechnung angegebenen Datum fällig, es sei denn, der Preis wird unter den in Ziffer 4.9 dieser AGB vorgesehenen Umständen sofort fällig. Wird der Käufer zahlungsunfähig oder droht Zahlungsunfähigkeit, oder ist die geleistete Sicherheit aufgrund der finanziellen Lage des Schuldners oder des Sicherungsgebers zweifelhaft, kann der Verkäufer die Zahlung des gesamten Kaufpreises ungeachtet der auf der Umsatzsteuerrechnung angegebenen Frist verlangen. |
| Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, kann der Verkäufer gesetzliche Verzugszinsen für den Zahlungsverzug bei Handelsgeschäften im Sinne des polnischen Gesetzes über die Bekämpfung übermäßiger Zahlungsverzögerungen bei Handelsgeschäften geltend machen. Dem Käufer werden ferner die Pauschalbeträge zur Entschädigung der Beitreibungskosten gemäß Artikel 10 Abs. 1 des vorgenannten polnischen Gesetzes vom 08.03.2013 über die Bekämpfung übermäßiger Zahlungsverzögerungen bei Handelsgeschäften auferlegt. |
| Die Zahlung des Preises nebst Zinsen schließt das Recht des Verkäufers nicht aus, Schadensersatz nach allgemeinen Grundsätzen zu verlangen. |
| Zahlungen des Käufers werden von ULAMEX zunächst auf die fällige Preisschuld und auf die Nebenbeträge, z. B. Verzugszinsen, angerechnet. Bestehen mehrere fällige Verbindlichkeiten aus gesonderten Verträgen, ist ULAMEX berechtigt, die Zahlung auf die am längsten fällige Verbindlichkeit anzurechnen. |
| EIGENTUMSVORBEHALT. |
| ULAMEX behält sich das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der Nebenbeträge vor (Eigentumsvorbehalt). |
| Das Eigentum an den Waren geht auf den Käufer mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises nebst Verzugszinsen über. Im Falle des Zahlungsverzugs ist ULAMEX berechtigt, den Eigentümer der Baustelle, den Bauleiter oder den Bauwerksleiter über den Eigentumsvorbehalt an den auf der Baustelle befindlichen Waren zu benachrichtigen und deren Herausgabe oder eine Entschädigung in Höhe des Wertes der gelieferten Waren zu verlangen. |
| Werden die Waren auf der Baustelle mit anderen Sachen in einer Weise verbunden, dass die Wiederherstellung des früheren Zustands übermäßige Schwierigkeiten oder Kosten verursachen würde (z. B. Einbetonieren), werden die Eigentümer der Sache Miteigentümer des Ganzen. ULAMEX ist berechtigt, den Investor, den Projektleiter oder den Generalunternehmer nach eigener Wahl über die Entstehung des Miteigentums infolge einer solchen Verbindung zu informieren, vorbehaltlich des Entschädigungsanspruchs gemäß Ziffer 6.2 oben. |
| In der Zeit zwischen Lieferung der Waren und dem Fälligkeitstag des Kaufpreises ist der Kunde berechtigt, die Waren an Dritte weiterzuverkaufen oder zu montieren, vorbehaltlich der Abtretung der Forderungen des Kunden gegen Endabnehmer oder Endnutzer der Waren an ULAMEX (Sicherungsabtretung). |
| Auf Anfrage hat der Kunde ULAMEX den Namen, die Firma und die Anschrift der Endabnehmer oder Endnutzer der Waren sowie die Bezeichnung des Vorhabens und die Anschrift der Baustelle mitzuteilen, auf der sich die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren befinden. |
| Auf Verlangen der ULAMEX hat der Käufer die Endabnehmer oder Endnutzer der Waren über den Eigentumsvorbehalt sowie die Sicherungsabtretung zu informieren. ULAMEX ist ferner berechtigt, Endabnehmer oder Endnutzer unter Nutzung öffentlicher Informationsquellen über den Eigentumsvorbehalt an den Waren und die Sicherungsabtretung zu benachrichtigen: Grundbücher, Register der Anträge, Entscheidungen und Mitteilungen in Bauverfahren, Bekanntmachungsblatt für öffentliche Aufträge. |
| Der Kunde ist ermächtigt, die von der Sicherungsabtretung erfassten Forderungen einzuziehen; die Ermächtigung ist jederzeit durch den Verkäufer widerruflich, der von den Endabnehmern oder Endnutzern die Zahlung des vom Käufer nicht gezahlten Kaufpreises für diejenigen Waren direkt verlangen kann, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen. |
| GEWÄHRLEISTUNG UND REKLAMATIONEN. |
| Die von der ULAMEX ® gewährte Garantie des Verkäufers ist in einem separaten Garantiedokument enthalten, das Anlage Nr. 1 zu diesen AGB bildet. Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) des Verkäufers ist gemäß Artikel 558 des polnischen Zivilgesetzbuches, erster Satz, ausgeschlossen. |
| HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. |
| Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Aufwendungsersatz (im Folgenden: zivilrechtliche Ansprüche), ungeachtet ihrer Rechtsgrundlage (vertraglich, deliktisch), sind ausgeschlossen. |
| Der Höchstbetrag, bis zu dem ULAMEX für zivilrechtliche Ansprüche haftbar gemacht werden kann (Haftungshöchstgrenze), entspricht in jedem Fall dem Nettokaufpreis der gelieferten Waren. |
| Ziffer 8.2. findet keine Anwendung, wenn ULAMEX in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung eine Garantiehaftung in weiterem Umfang übernommen hat, als sich aus den Ziffern 2.6. und 7.1. dieser AGB ergibt; ULAMEX haftet jedoch nur für die gewöhnlichen, vorhersehbaren und typischen Folgen einer Handlung oder Unterlassung, aus der der Schaden resultiert. |
| Der Umfang der Entschädigung im Rahmen zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber ULAMEX ist auf den Ersatz des tatsächlichen Schadens (Vermögensverlust) beschränkt. Der Verkäufer haftet nicht für entgangenen Gewinn, d. h. für Gewinne, die der Käufer hätte erzielen können, wenn kein Schaden eingetreten wäre. |
| Der Käufer stellt den Verkäufer im größtmöglichen Umfang von allen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die gegen den Verkäufer wegen Verletzung dieser AGB durch den Kunden oder seine Vertreter geltend gemacht werden könnten. |
| SCHLUSSBESTIMMUNGEN. |
| Im Falle von Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung oder Durchführung des Vertrags ist das polnische ordentliche Gericht am Sitz des Verkäufers zuständig. ULAMEX behält sich das Recht vor, den Kunden vor dem Gericht an dessen Sitz zu verklagen. Im Zweifelsfall ist der Erfüllungsort des Vertrags der Sitz des Verkäufers. |
| Auf die Verträge findet ausschließlich polnisches materielles Recht Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung (Ausschluss des CISG, Wiener Übereinkommen vom 11. April 1980). |
| Im Falle von Streitigkeiten oder sprachlichen Abweichungen ist der polnische Wortlaut dieser AGB gegenüber den Fassungen in anderen Sprachen maßgebend. |